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§ 115 StGB. Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
http://lexetius.com/StGB/115
Aktueller und historischer Volltext von § 115 StGB. Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
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§ 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=115
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur
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§ 115 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__115.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 141 AktG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__141.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 36 FGO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__36.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 AnfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/anfg_1999/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder...
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/114.html
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder...
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§ 125 OWiG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__125.html
Keine Beschreibung vorhanden.