7 Ergebnisse für: node30819
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Wirtschaftsorganisation • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅWirtschaftsorganisation: alternative Bezeichnung für Betrieb oder Unternehmung.
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Betrieb • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅBetrieb: örtliche, technische und organisatorische Einheit zum Zwecke der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen, charakterisiert durch einen räumlichen Zusammenhang und eine Organisation, „die auf die Regelung des Zusammenwirkens von…
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Satisficing • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅSatisficing: alternative Verhaltensannahme im Rahmen der Haushaltstheorie bzw. der Theorie der Unternehmung gegenüber dem Postulat der Nutzenmaximierung bzw. Gewinnmaximierung. Haushalte maximieren demgemäß ihren Nutzen nicht, sondern…
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Wirtschaftssubjekt • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅWirtschaftssubjekt: selbstständige Entscheidungseinheit mit einheitlichem Wirtschaftsplan; z.B. Haushalt oder Unternehmung. Wirtschaftssubjekte sind Gegenstand der Haushaltstheorie und der Theorie der Unternehmung bzw. Produktionstheorie. …
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Querverbund • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅQuerverbund: Querverbundunternehmen. 1. Querverbund i.e.S.: Zusammenfassung zweier oder mehrerer betrieblicher Organisationseinheiten der kommunalen leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung (Abfall/ Abwasser), des…
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Einbringung in eine Personengesellschaft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅEinbringung in eine Personengesellschaft: Mit dem Begriff der Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft bezeichnet man steuerlich die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Personengesellschaft durch eine Person,…
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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅEinbringung in eine Kapitalgesellschaft: Die Übertragung von Vermögen (Wirtschaftsgütern) durch ihren bisherigen Besitzer auf eine Kapitalgesellschaft, die diesem dafür im Gegenzug Anteile an ihr gewährt.