2 Ergebnisse für: node35125

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/inkasso.html?extGraphKwId=8617

    Lexikon Online ᐅInkasso: Einzug von Forderungen, v.a. von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso). Vergütung…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/inverkehrbringen.html

    Lexikon Online ᐅInverkehrbringen: Jedes Überlassen einer Sache, sei es mit, sei es ohne Entgelt, gleichgültig an wen. Eine Mehrheit von Abnehmern ist nicht erforderlich, vgl. etwa bei § 146 StGB, Geldfälschung. 



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