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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kombinierter-verkehr.html

    Lexikon Online ᐅkombinierter Verkehr: Bezeichnung für den Transport von Gütern mit zwei oder mehr Verkehrsträgern ohne Wechsel des Transportgefäßes. Das Vorliegen eines einheitlichen Beförderungsvertrages ist dabei nicht zwingende Voraussetzung. Ziel des…



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