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Bedingtlieferung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bedingtlieferung.html
Lexikon Online ᐅBedingtlieferung: Lieferung mit dem Vorbehalt der Rückgabe innerhalb einer bestimmten Frist; bes. im Fernabsatz (Widerrufsrecht, Rückgaberecht) und im Buchhandel üblich, wo Bestellungen i.d.R. mit dem Remissionsrecht verbunden sind.
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Remissionsrecht • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/remissionsrecht.html
Lexikon Online ᐅRemissionsrecht: Recht zur Rückgabe einer unter diesem Vorbehalt gekauften Ware. Vgl. auch Bedingtlieferung.