12 Ergebnisse für: node45573
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Wirtschaftssubjekt • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wirtschaftssubjekt.html
Lexikon Online ᐅWirtschaftssubjekt: selbstständige Entscheidungseinheit mit einheitlichem Wirtschaftsplan; z.B. Haushalt oder Unternehmung. Wirtschaftssubjekte sind Gegenstand der Haushaltstheorie und der Theorie der Unternehmung bzw. Produktionstheorie. …
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bewegliche Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bewegliche-sachen.html
Lexikon Online ᐅbewegliche Sachen: alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
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Family Office • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/family-office-54025
Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…
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Sozialgesetzbuch (SGB) • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sozialgesetzbuch-sgb-43278
Lexikon Online ᐅSozialgesetzbuch (SGB): Gesetzestext (Kodifikation), in dem zentrale Sozialleistungsgesetze zusammengefasst sind. Das SGB wird, wenn die Arbeiten am Gesamtwerk abgeschlossen sind, alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche umfassen:…
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eingetragener Verein (e.V.) • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eingetragener-verein-ev-33699
Lexikon Online ᐅeingetragener Verein (e.V.): im Vereinsregister eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB). Der eingetragene Verein ist juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben; er kann unter seinem Namen klagen und verklagt…
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Wirtschaftsorganisation • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wirtschaftsorganisation.html
Lexikon Online ᐅWirtschaftsorganisation: alternative Bezeichnung für Betrieb oder Unternehmung.
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Steuerabzug • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerabzug-46815
Lexikon Online ᐅSteuerabzug: Quellenabzug; bes. Erhebungsform der Abzugsteuern. Der Steuerabzug ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der…
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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/versicherungsverein-auf-gegenseitigkeit-vvag.html
Lexikon Online ᐅVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG): 1. Charakterisierung: Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete private Versicherungsgesellschaft zum Zweck der Befriedigung von Versicherungsbedürfnissen unter den Mitgliedern, die…
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Entnahme • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/entnahme.html
Lexikon Online ᐅEntnahme: Steuerrechtlich: Entnahme von Wirtschaftsgütern (Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) durch Unternehmer oder Mitunternehmer aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke. Zu den…
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Doppelbesteuerung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/doppelbesteuerung.html
Lexikon Online ᐅDoppelbesteuerung: Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn bei Transaktionen den steuerrechtlichen Regelungen folgend bereits besteuerte Einkünfte erneut besteuert werden. Bei staatenübergreifender Besteuerung wird die steuerliche Belastung…