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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rueckversicherung.html

    Lexikon Online ᐅRückversicherung: 1. Begriff: Versicherung eines  Erstversicherers oder eines anderen  Rückversicherers. Die frühere Legaldefinition in § 779 HGB wurde durch die VVG-Reform aufgehoben. Der Versicherungsnehmer in der Rückversicherung wird…



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