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Urlaub • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urlaub.html
Lexikon Online ᐅUrlaub: Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.
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Hausgewerbetreibende • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hausgewerbetreibende.html
Lexikon Online ᐅHausgewerbetreibende: Personen, die mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften in eigener Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellen, bearbeiten oder verpacken und selbst wesentlich mitarbeiten.