235 Ergebnisse für: unterläßt
-
§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
-
§ 130 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die
-
§ 283b StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 5 KrGlasKennzG Anbringen anderer Aufschriften Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=5
Wird eine Marke, eine Firmenbezeichnung oder eine andere Aufschrift verwendet, die die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 oder mit ihnen verwechselbare Bezeichnungen im ganzen, als Wortstamm oder als Eigenschaftswort enthalten und 1. weist das Erzeugnis
-
§ 7 KrGlasKennzG Ordnungswidrigkeiten Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=7
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder
-
§§ 283 bis 283d StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=283-283d
§§ 283 bis 283d StGB Strafgesetzbuch
-
§ 138 StGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 138 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 283 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 283 StGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html
Keine Beschreibung vorhanden.