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§ 217 StPO Ladungsfrist Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=217
(1) Zwischen der Zustellung der Ladung (§ 216) und dem Tag der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen. (2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Angeklagte bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache die
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§ 232 StPO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__232.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 268a StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__268a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09012304
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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ZVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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ZVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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ZVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 150 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/150.html
Die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig.
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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/index.html
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