72 Ergebnisse für: 153c
-
ZVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ZVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ZVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Grundsatz "ne bis in idem" mit zwischenstaatlicher Geltung keine allgemeine Regel des Völkerrechts iSd Art 25 Abs 1 GG - Beschränkung des Doppelbestrafungsverbots auf Erstverurteilung durch deutsche Gerichte
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071204_2bvr003806.html#abs38
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der...
-
§ 153 StGB (Strafgesetzbuch), Untreue - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/153_Untreue_StGB.html
§ 153 StGB Untreue - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich
-
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Grundsatz "ne bis in idem" mit zwischenstaatlicher Geltung keine allgemeine Regel des Völkerrechts iSd Art 25 Abs 1 GG - Beschränkung des Doppelbestrafungsverbots auf Erstverurteilung durch deutsche Gerichte
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071204_2bvr003806.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/4.html
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt...
-
§ 9 StGB Ort der Tat - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/9.html
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand...
-
§ 9 StGB Ort der Tat - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/9.html
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand...