234 Ergebnisse für: 24c
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§ 24c SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
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§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=26
(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 23 bis 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung
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RIS - Luftfahrtgesetz § 24c - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40151652
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Genus
http://www.philhist.uni-augsburg.de/lehrstuehle/germanistik/sprachwissenschaft/ada/runde_4/f24a-g/
Genus
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Hanau, Gärtnerstraße 24a, Gärtnerstraße 24b, Gärtnerstraße 24c, Gärtnerstraße 24d, Gärtnerstraße 24e - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/R5UOWJ6T5WOOVYOPUHPADT752JFKMA6V
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BaFin - Merkblätter - Merkblatt - Hinweise zum automatisierten Abruf von Kontoinformationen …
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_050221_kontenabruf.html%20
Am 1. April 2003 ist § 24c Kreditwesengesetz (KWG) in Kraft getreten. Seitdem sind Kreditinstitute verpflichtet, eine aktuelle Datei mit allen von ihnen in Deutschland geführten Konten und Depots bereitzuhalten. Darin sind die Konto-/Depotnummer, der Tag…
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§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem-
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§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem-
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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen
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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen