Meintest du:
Megawattstunden134 Ergebnisse für: Megawattstunde
-
Strom ist wieder billiger als vor Fukushima – Epoch Times Deutschland
https://web.archive.org/web/20120909051913/http://www.epochtimes.de/strom-ist-wieder-billiger-als-vor-fukushima-843126.html
Düsseldorf – Trotz der Abschaltung von acht Altreaktoren im Zuge der Energiewende ist Strom in Deutschland zurzeit billiger als vor Fukushima – zumindest...
-
§ 9b StromStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
§ 2 EnergieStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
GTAI - Internationale Märkte
https://web.archive.org/web/20140227013432/http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=444296.html
Bukarest (gtai) - Investoren im Bereich erneuerbare Energie in Rumänien können teilweise aufatmen. Seit November 2011 gibt es für Strom aus Wind und Sonne die eigentlich schon seit 2010 gesetzlich vorgesehene Vergütung. Das haben sowohl Vertreter der…
-
-
Die Last der Spitzenkraft | bizz-energy.com
http://bizzenergytoday.com/die_last_der_spitzenkraft
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 2 EnergieStG Steuertarif Energiesteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2
(1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10
-
§ 2 EnergieStG Steuertarif Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2
(1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10
-
§ 2 EnergieStG Steuertarif Energiesteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7273/a143430.htm
(1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10