1,702 Ergebnisse für: Vertragsparteien
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§ 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630c
(1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche
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§ 6 BPflV Vereinbarung sonstiger Entgelte Bundespflegesatzverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/4772/a66191.htm
(1) Für Leistungen, die mit den nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene bewerteten Entgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder
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Zoll online - Service - Liste der Vertragsparteien - TIR
http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/tir_liste_vertragsparteien.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 HOAI Vereinbarung des Honorars Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HOAI+1991&a=4
(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. (2) Die in dieser Verordnung festgesetzten
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Die Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische Atomprogramm - Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/wiener-nuklearvereinbarung-atomprogra
Die Wiener Nuklearvereinbarung von 2015 ist ein Garant für Sicherheit und Stabilität in Nah- und Mittelost. Gemeinsam mit den anderen Vertragsparteien setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das Abkommen zu erhalten.
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Die Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische Atomprogramm - Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/wiener-nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran/202458
Die Wiener Nuklearvereinbarung von 2015 ist ein Garant für Sicherheit und Stabilität in Nah- und Mittelost. Gemeinsam mit den anderen Vertragsparteien setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das Abkommen zu erhalten.
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§ 7 HOAI Honorarvereinbarung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HOAI&a=7
(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. (2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten
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Klimarahmenkonvention | Umweltbundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/daten/klimawandel/klimarahmenkonvention#textpart-1
Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Bis heute haben 197 Vertragsparteien inklusive der EU die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit die völkerrechtliche Basis für…
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§ 50 HOAI Besondere Grundlagen des Honorars Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
https://www.buzer.de/s1.htm?g=hoai&a=50
(1) Bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen sind 55 Prozent der Baukonstruktionskosten und 10 Prozent der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar. (2) Die Vertragsparteien können bei Gebäuden mit einem hohen Anteil an Kosten
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RIS - EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 10 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 31.05.2019
http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007687
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