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Zahlungsaufträge54 Ergebnisse für: Zahlungsaufträgen
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
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Erlaubnis zum Betreiben des Finanztransfergeschäftes
https://web.archive.org/web/20070406125939/http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/bak_mb_ftg.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 172 BGB Vollmachtsurkunde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/172.html
(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt...
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§ 21 InsO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Länderbestimmungen zum Zahlungsverkehr
https://web.archive.org/web/20160804170802/https://www.apobank.de/footer/service/auslandsueberweisung/laenderbestimmungen.html
Informationen zum Zahlungsverkehr in anderen Ländern
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§ 675z BGB Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675z.html
1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschlieÃend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters...
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:: Verbraucherrecht.at ::: 1.11.2009 - Neuerungen durch das Zahlungsdienstegesetz
http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2102&cHash=ded0a3b6bee13885aed3f56c0e9ca23d
Keine Beschreibung vorhanden.
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:: Verbraucherrecht.at ::: 1.11.2009 - Neuerungen durch das Zahlungsdienstegesetz
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2102&cHash=ded0a3b6bee13885aed3f56c0e9ca23d
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Zahlungslösung Saferpay
https://www.six-payment-services.com/de/site/e-commerce/solutions/paymentsolution.html
Saferpay ermöglicht sichere Zahlungen über eine einzige Schnittstelle ̶ und darüber hinaus ist Saferpay eine Zahlungslösung, die mehr bietet.
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Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2355&a=8
(1) Das Fernunterrichtsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1670), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), wird wie folgt geändert 1. In § 4