93 Ergebnisse für: abfg
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§ 16 KrW-/AbfG Beauftragung Dritter Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krw-_abfg&a=16
(1) Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt. Die beauftragten Dritten
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§ 11 KrW-/AbfG Grundpflichten der Abfallbeseitigung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=11
(1) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, sind verpflichtet, diese nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gemäß § 10 zu beseitigen, soweit in den §§ 13 bis
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§ 15 KrW-/AbfG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Kreislaufwirtschafts- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=15
(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der
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§ 5 KrW-/AbfG Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=5
(1) Die Pflichten zur Abfallvermeidung richten sich nach § 9 sowie den auf Grund der §§ 23 und 24 erlassenen Rechtsverordnungen. (2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, diese nach Maßgabe des § 6 zu
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§ 6 KrW-/AbfG Stoffliche und energetische Verwertung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=6
(1) Abfälle können a) stofflich verwertet werden oder b) zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach
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§ 52 KrW-/AbfG Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krw-_abfg&a=52
(1) Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer nach Absatz 3 anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der
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BVerwG 7 C 16.08 , Urteil vom 18. Juni 2009 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/180609U7C16.08.0
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes Bestimmtheitsgebot durch nicht hinreichend bestimmte kommunale Satzung hinsichtlich eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes bezüglich Benutzungszwang von Abfallbehältern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers bei gewerblichen Abfällen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070619_1bvr129005.html
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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 2631/03
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2007/9_K_2631_03urteil20070615.html
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Beschluss der 1. Kammer vom 4.10.2007 - 1 K 1618/07 -
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=b7e1840649bfcece287f7b81019f6a0a&nr=9415&pos=0&anz=1
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