1,324 Ergebnisse für: arbeitnehmers
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§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/622.html
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines...
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§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=7
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die
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§ 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=39
(1) Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet (§ 39a Absatz 1 und 4, § 39e Absatz 1 in Verbindung mit § 39e Absatz 4 Satz 1 und nach § 39e Absatz 8).
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§§ 82, 83 BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=82,83
§§ 82, 83 BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
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§ 5 ArbGG Begriff des Arbeitnehmers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ArbGG/5.html
(1) 1 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2 Als Arbeitnehmer gelten auch...
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BAG, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 306/06 - openJur
https://openjur.de/u/172042.html
Die besonders hohe Krankheitsanfälligkeit eines Arbeitnehmers begründet bei der Sozialauswahl für sich noch kein berechtigtes betriebliches Interesse im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG, einen andere ...
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§ 5 ArbGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=622
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den
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§ 82 BetrVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
Keine Beschreibung vorhanden.