1,163 Ergebnisse für: bbg

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    http://www.boersenverein.de/de/158237/

    Die Wirtschaftsaktivitäten des Börsenvereins sind unter einem Dach zusammengeführt: Dafür wurde vom Gesamtverein die Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbH (BBG) gegründet.

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    http://www.nw.de/sport/kreis_herford/herford/11202015_Ein-starker-Athlet-kehrt-zurueck.html

    Herford (nw). Jonas Herold kehrt zum Basketball-Zweitregionalligisten BBG Herford zurück. Der 1,98 Meter große Flügelspieler begann seine ersten Schritte...

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    http://www.bbg-eg.de

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.leipzig-lese.de/index.php?article_id=755

    Nach mehreren fehlgeschlagenen Privatisierungen ist jetzt die BBG GmbH & Co.KG in den Familienbetrieb der Amazone Gruppe eingegliedert und produziert sehr erfolgreich Bodenbearbeitungsgeräte und Spritzmaschinen.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=60

    (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=92

    (1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=7

    (1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder b) eines

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=54

    (1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=32

    (1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie 1. den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern, 2. nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=13

    (1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 10 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht, 2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder 3. zum Zeitpunkt der Ernennung a) nach § 7 Abs. 1 Nr. 1



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