377 Ergebnisse für: goä
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Asgard-Verlag - Dr. Werner Hippe GmbH - Wir sind Spezialisten für die ärztliche und zahnärztliche (Honorar-)Abrechnung!
http://www.asgard.de/
Der Asgard-Verlag ist der Spezialist für die ärztliche und zahnärztliche Honorar-Abrechnung. Wir verlegen DER Kommentar BEMA und GOZ und Der Kommentar zu EBM und GOÄ.
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§ 6 GOÄ Gebühren für andere Leistungen Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=6
(1) Erbringen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Chirurgen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I
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IGeL-Bewertung: OP und Laser bei Krampfadern gleichauf - Medical Tribune
https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/abrechnung/artikel/igel-bewertung-op-und-laser-bei-krampfadern-gleichauf/
Die Lasertherapie, die bei Krampfadern eingesetzt wird, bietet laut Wissenschaftlern keinen Vorteil gegenüber der Operation.
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§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die
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§ 5a GOÄ Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5a
Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen
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§ 2 GOÄ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=2
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Für Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs.
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§ 1 GOÄ Anwendungsbereich Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=1
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. (2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach
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§ 4 GOÄ Gebühren Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=4
(1) Gebühren sind Vergütungen für die im Gebührenverzeichnis (Anlage) genannten ärztlichen Leistungen. (2) Der Arzt kann Gebühren nur für selbständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat
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§ 9 GOÄ Reiseentschädigung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=9
(1) Bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen Praxisstelle des Arztes und Besuchsstelle tritt an die Stelle des Wegegeldes eine Reiseentschädigung. (2) Als Reiseentschädigung erhält der Arzt 1. 50 Deutsche
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§ 3 GOÄ Vergütungen Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=3
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.