25 Ergebnisse für: gromikv
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§ 172 SolvV Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
https://www.buzer.de/s1.htm?g=solvv%2B2006&a=172
(1) Ein Institut muss der Bundesanstalt nachweisen können, dass es über angemessene Risikosteuerungsprozesse zur Kontrolle der mit der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken verbundenen Risiken verfügt. (2) Ein Institut muss auch
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§ 154 SolvV Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente Solvabilitätsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=solvv%2B2006&a=154
(1) Erfüllt ein Institut die Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken, darf es bei der Ermittlung der risikogewichteten Positionswerte 1. berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten nach den §§ 155 bis 157, 2.
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Artikel 15 FiMaAnpG Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung Gesetz zur Anpassung von Gesetzen
//www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+934&a=15
§ 20 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183) wird wie folgt geändert 1. Absatz 3 wird wie folgt geändert a) In Satz 1 werden die Wörter „ab dem 1. Januar 2015" durch die
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Artikel 15 FiMaAnpG Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung Gesetz zur Anpassung von Gesetzen
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+934&a=15
§ 20 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183) wird wie folgt geändert 1. Absatz 3 wird wie folgt geändert a) In Satz 1 werden die Wörter „ab dem 1. Januar 2015" durch die
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BaFin - Auslegungsentscheidungen - Organkredite gemäß § 15 KWG; hier: Auslegung nach dem 4. …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/BA/ae_040609_organkredite_4FMFG.html
Die nachfolgende Entscheidung aus dem Jahr 2004 enthält Auszüge aus einem Schreiben der BaFin an ein Kreditinstitut und behandelt folgende Fragen: Anhand welcher Maßstäbe ist über die Marktmäßigkeit der Kreditbestimmungen zu befinden? Wie sind…
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§ 298 SolvV Handelsbuch-Risikopositionen Solvabilitätsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=solvv%2B2006&a=298
(1) Handelsbuch-Risikopositionen sind Nettopositionen aus 1. zinsbezogenen Finanzinstrumenten nach § 1a Abs. 3 des Kreditwesengesetzes (Zinsnettopositionen) und 2. aktienkursbezogenen Finanzinstrumenten nach § 1a Abs. 3 des Kreditwesengesetzes
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Bundesfinanzministerium - Basel III – ein Meilenstein im Bankenaufsichtsrecht
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-meilenstein-im-bankenaufsichtsrecht.html
Die Umsetzung von Basel III schafft wichtige Regelungen für einen besseren Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Sie sollen die Kreditinstitute widerstandsfähiger gegen Schocks aus dem Finanzsektor und der Wirtschaft machen. Damit ist die Umsetzung von…
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Bundesfinanzministerium - Basel III – ein Meilenstein im Bankenaufsichtsrecht
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-meilenstein-im-bankenauf
Die Umsetzung von Basel III schafft wichtige Regelungen für einen besseren Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Sie sollen die Kreditinstitute widerstandsfähiger gegen Schocks aus dem Finanzsektor und der Wirtschaft machen. Damit ist die Umsetzung von…