67 Ergebnisse für: inhaberpapieren
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§ 1809 BGB Anlegung mit Sperrvermerk - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1809.html
Der Vormund soll Mündelgeld nach § 1807 Abs. 1 Nr. 5 nur mit der Bestimmung anlegen, dass zur Erhebung des Geldes die Genehmigung des Gegenvormunds oder des...
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§ 367 HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__367.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1793 BGB Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1793.html
(1) 1 Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten. 2 § 1626 Abs....
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§ 1821 BGB Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1821.html
(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück; 2. zur Verfügung...
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§ 1836 BGB Vergütung des Vormunds - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1836.html
(1) 1 Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt. 2 Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds...
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§ 1835 BGB Aufwendungsersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1835.html
(1) 1 Macht der Vormund zum Zwecke der Führung der Vormundschaft Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 , 670...
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§ 1822 BGB Genehmigung für sonstige Geschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1822.html
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen...
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=118527762
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1296 BGB Erstreckung auf Zinsscheine - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1296.html
1 Das Pfandrecht an einem Wertpapier erstreckt sich auf die zu dem Papier gehörenden Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine nur dann, wenn sie dem...
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§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1280.html
Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Ãbertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.