464 Ergebnisse für: mutterschutzgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=2017+I+1234&a=1

    (gesamter Text siehe Mutterschutzgesetz MuSchG)

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    http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/rechtliches-und-finanzielles/mutterschutz-am-arbeitsplatz-und-mutterschutzfristen/

    Das Mutterschutzgesetz umfasst Regelungen für arbeitende Schwangere: den Schutz für die Gesundheit von Mutter und Kind, Schutz vor Benachteiligung und den Schutz am Arbeitsplatz.

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    http://www.tenhumbergreinhard.de/taeter-und-mitlaeufer/dokumente/mutterschutzgesetz-1942.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/Ministerin-Ein-Signal-f%C3%BCr-die-UN-Stadt-Bonn-article73476.html

    Heidemarie Wieczorek-Zeul übernimmt offiziell das Kanzleramt als ihren ersten Dienstsitz - Den Mitarbeitern stehen auch ein Sportraum und ein "Ruheraum gemäß Mutterschutzgesetz" zur Verfügung

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    http://www.familienplanung.de/index.php?id=368

    Das Mutterschutzgesetz sieht die Zahlung von Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor. Das Gesetz regelt auch die Höhe des Mutterschaftsgeldes und wer einen Anspruch darauf hat.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=muschg&a=33

    Wer eine in § 32 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG%2B2002&a=8

    (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG%2B2002&a=7

    (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=5

    (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind. (2) Die Ausbildungsstelle darf eine

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=20

    (1) Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.



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