14 Ergebnisse für: node44840
-
Urlaub • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urlaub.html
Lexikon Online ᐅUrlaub: Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.
-
Tarifvertrag • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/tarifvertrag.html#head1
Lexikon Online ᐅTarifvertrag: Bürgerlich-rechtlicher Vertrag zwischen Parteien mit Tariffähigkeit (Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber, Gewerkschaften) zur Regelung ihrer Rechte und Pflichten (schuldrechtlicher Teil) und zur Festsetzung von…
-
Spieltheorie • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/spieltheorie-46576
Lexikon Online ᐅSpieltheorie: Die Spieltheorie ist eine mathematische Methode, die das rationale Entscheidungsverhalten in sozialen Konfliktsituationen ableitet, in denen der Erfolg des Einzelnen nicht nur vom eigenen Handeln, sondern auch von den Aktionen…
-
Spieltheorie • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/spieltheorie-46576#head1
Lexikon Online ᐅSpieltheorie: Die Spieltheorie ist eine mathematische Methode, die das rationale Entscheidungsverhalten in sozialen Konfliktsituationen ableitet, in denen der Erfolg des Einzelnen nicht nur vom eigenen Handeln, sondern auch von den Aktionen…