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§ 220 SGB V Grundsatz Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=220
(1) Die Mittel der Krankenversicherung werden durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht; als Beiträge gelten auch Zusatzbeiträge nach § 242. Darlehensaufnahmen sind nicht zulässig. Die Aufsichtsbehörde kann im
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Fassung § 207 SGG a.F. bis 18.12.2008 (geändert durch Artikel 2b G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG+01.04.2007&a=207
Text §§ 207 bis 217 SGG a.F. in der Fassung vom 18.12.2008 (geändert durch Artikel 2b G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426)
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§ 12c VAG Ermächtigungsgrundlage Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=12c
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung 1. die versicherungsmathematischen Methoden zur Berechnung der Prämien
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§ 104 GWB Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=104
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst 1. die Lieferung von Militärausrüstung,
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§ 103 GWB Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=103
(1) Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von
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§ 97 GWB Grundsätze der Vergabe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=97
(1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (2) Die Teilnehmer an einem
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§ 106 GWB Schwellenwerte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=106
(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht
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§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112
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Wechsel vom Zulassungsverfahren zum Antragsverfahren — health reminder - das Presse- und Terminportal für das deutsche Gesundheitswesen
http://www.healthreminder.de/news/wechsel-vom-zulassungsverfahren-zum-antragsverfahren
Die CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH ist anerkannte Präqualifizierungsstelle. Mit Bescheid vom 14.06.2011 wurden die personellen und fachlichen Voraussetzungen als gegeben anerkannt. Die Präqualifizierungsstelle der CONVEMA GmbH wird die Eignungsprüfung…
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§ 102 GWB Sektorentätigkeiten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=102
(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser, 2. die Einspeisung von