Meintest du:
Strlschv15 Ergebnisse für: strlschnrv
-
§ 78 StrlSchG Grenzwerte für beruflich exponierte Personen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=78
(1) Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt für beruflich exponierte Personen 20 Millisievert im Kalenderjahr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen,
-
§ 99 StrlSchV Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV+2019&a=99
(1) Für die Planung, die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung, den sicheren Einschluss und den Abbau von kerntechnischen Anlagen, Anlagen im Sinne des § 9a Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz zweiter Satzteil des Atomgesetzes, Anlagen zur
-
Artikel 303 10. ZustAnpV Änderung des Bundesberggesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=303
(750-15) Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 57a Absatz 2 Satz 4 und
-
Artikel 303 10. ZustAnpV Änderung des Bundesberggesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=303
(750-15) Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In § 57a Absatz 2 Satz 4 und
-
§ 9 AtG Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AtG&a=9
(1) Wer Kernbrennstoffe außerhalb von Anlagen der in § 7 bezeichneten Art bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, bedarf der Genehmigung. Einer Genehmigung bedarf ferner, wer von dem in der Genehmigungsurkunde festgelegten Verfahren