257 Ergebnisse für: unfallversicherungsträger
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§ 3 BKV Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung Berufskrankheiten-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BKV&a=3
(1) Besteht für Versicherte die Gefahr, daß eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken. Ist die Gefahr gleichwohl
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Wir sind da. Bevor Sie uns brauchen. | Unfallkasse Sachsen
http://www.unfallkassesachsen.de/presse/unfall-beim-abi-streich-oder-am-letzten-schultag
Die Unfallkasse Sachsen versichert Unfallrisiken, die kein anderes gesetzliches oder privates Versicherungssystem in dieser Form versichert. Internetseite zeigt die Leistungen und ermöglicht die Interaktion mit dem Unfallversicherungsträger.
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DAS SICHERE HAUS Mitglieder und Förderer
https://das-sichere-haus.de/die-dsh/mitglieder-und-foerderer/
Diese Mitglieder und Förderer der Aktion DAS SICHERE HAUS e.V. (DSH) machen sich gemeinsam stark für die Unfallprävention in Heim und Freizeit.
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§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=193
(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt
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§ 192 SGB VII Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=192
(1) Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger 1. die Art und den Gegenstand des Unternehmens, 2. die Zahl der Versicherten, 3. den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme
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§§ 45 bis 48, 52, 55 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=45-48,52,55
§§ 45 bis 48, 52, 55 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
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gesund-pflegen-online - gesund-pflegen-online.de: Arbeitsprogramm Pflege (GDA) - BGW-online
https://web.archive.org/web/20140407143639/http://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Aktionen-Kampagnen/gesund-pflegen-online/GDA-gesund-pflegen-online.html
Unter dem Motto gesund-pflegen-online.de engagieren sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger im Verbund der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für die Pflege. Die BGW beteiligt sich maßgeblich. Ziele sind die Entwicklung einer…
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SGB 7 - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/BJNR125410996.html#BJNR125410996BJNG024201308
Keine Beschreibung vorhanden.
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SGB 7 - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/BJNR125410996.html#BJNR125410996BJNG026600000
Keine Beschreibung vorhanden.
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SGB 7 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/index.html#BJNR125410996BJNE000416308
Keine Beschreibung vorhanden.