1,428 Ergebnisse für: versicherungsunternehmen
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§ 124 VAG Anlagegrundsätze - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vag/124.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. 2 Dabei sind folgende...
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Verhaltenskodex: Marktabdeckung fast 90 Prozent
http://www.gdv.de/2015/06/verhaltenskodex-marktabdeckung-fast-90-prozent/
Vor zwei Jahren trat der verschärfte Verhaltenskodex für den Vertrieb in Kraft. Inzwischen hat die überwiegende Mehrheit der Versicherungsunternehmen...
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FC Augsburg: Neuer Stadionname bringt dem FCA rund 17 Millionen Euro - FC Augsburg ++ Aktuelle News ++ - Augsburger Allgemeine
http://www.augsburger-allgemeine.de/sport/fc-augsburg/Neuer-Stadionname-bringt-dem-FCA-rund-17-Millionen-Euro-id34634647.html
Das Augsburger Stadion heißt künftig WWK-Arena. Der Deal mit dem Versicherungsunternehmen bringt dem FC Augsburg einen zweistelligen Millionenvertrag.
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§ 38 VAG Rechnungslegung und Prüfung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=38
(1) Die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts in Verbindung mit den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs gelten für öffentlich-rechtliche Unternehmen, die den Betrieb
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§ 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=33
(1) Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befaßt, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim
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§ 124 VAG Anlagegrundsätze - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VAG/124.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. 2 Dabei sind folgende...
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§ 152 VAG Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG%2B1993&a=152
Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, die nicht der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen, haben der Bundesanstalt auf Anforderung die gleichen statistischen Angaben über ihren Geschäftsbetrieb einzureichen wie
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Berufsunfahigkeitsversicherung.de - Ihr Berufsunfahigkeitsversicherung Shop
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§ 8 VAG Erlaubnis; Spartentrennung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=8
(1) Versicherungsunternehmen bedürfen zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. (2) Die Erlaubnis darf nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft, Versicherungsvereinen auf
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