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Willenserklärungen903 Ergebnisse für: willenserklärung
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§ 117 BGB Scheingeschäft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=117
(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. (2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden
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§ 122 BGB Schadensersatzpflicht des Anfechtenden Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=122
(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden
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§ 894 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__894.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=123
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die
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§ 104 BGB. Geschäftsunfähigkeit
http://lexetius.com/BGB/104
Aktueller und historischer Volltext von § 104 BGB. Geschäftsunfähigkeit
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§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=119
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der
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§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358
(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den
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§§ 116 bis 144 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=116-144
§§ 116 bis 144 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 119, 120 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=119,120
§§ 119, 120 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 135, 136 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=135,136
§§ 135, 136 BGB Bürgerliches Gesetzbuch