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Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung | heise online
http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Unerlaubte-E-Mail-Einsichtnahme-durch-Admin-rechtfertigt-Kuendigung--/meldung/144934
Nach Ansicht das Landesarbeitsgerichts München ist die Einsichtnahme fremder E-Mails durch einen Systemadministrator ein schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten und damit ein Grund zur fristlosen Kündigung.
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Ein Service von Saarland und juris
http://sl.juris.de/sl/gesamt/ArbGG_SL.htm#ArbGG_SL_rahmen
Keine Beschreibung vorhanden.
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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2008 - 13 Sa 1916/07 - openJur
https://openjur.de/u/277263.html
Die Verletzung der Pflicht einer Verkäuferin, alle Waren durch den Kunden auf das Kassierband legen zu lassen, ist keine Schlecht- oder Minderleistung, sondern eine Fehlleistung
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§ 83 ArbGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__83.html
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