216 Ergebnisse für: schiffsbesatzung
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SPEZIALEINHEITEN: Innenminister befehligt künftig GSG 9 - DER SPIEGEL 24/2009
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65640634.html
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Fassung § 535 HGB a.F. bis 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB+24.04.2013&a=535
Text § 535 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
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Brienzersee
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8656.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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§§ 3, 25, 30 SchOffzAusbV Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchOffzAusbV&a=3,25,30
§§ 3, 25, 30 SchOffzAusbV Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
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Nordstrand: Verlorener Pottwalkadaver in der Nordsee wiedergefunden | Niedersachsen
http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/nordstrand-schlepper-verliert-pottwal-nordsee-6036955.html
Wangerooge/Nordstrand (dpa) - Wangerooge ist um zwei „Gast-Insulaner“ ärmer: Die beiden toten Pottwale sind über die Nordsee in Richtung Festland geschleppt worden. Abhanden kam dagegen
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§ 113 SeeArbG Rechtsverordnungen Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=113
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Behandlung und Versorgung an Bord eines Schiffes durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. die
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§§ 56 bis 64 SeeArbG Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=56-64
§§ 56 bis 64 SeeArbG Seearbeitsgesetz
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Feuer auf Fahrgastschiff
http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Feuer-auf-Fahrgastschiff
Auf dem Fahrgastschiff „Charlottenhof“ der Weißen Flotte hat es am Freitagnachmittag gebrannt. Das Schiff war mit 40 Gästen auf Fahrt, konnte aber den Technikhafen der Flotte schnell erreichen.
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§ 2 See-BV Begriffsbestimmungen Seeleute-Befähigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=See-BV&a=2
(1) „STCW-Übereinkommen" bedeutet das Internationale Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (BGBl. 1982 II S. 297, 298) in
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Förtsch, Richard Die Reichsgesetze, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnen
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22282675%22
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