10,845 Ergebnisse für: amtlich
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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Poetry Slam: Unterschied zwischen den Versionen – Wiktionary
https://de.wiktionary.org/w/index.php?title=Poetry_Slam&diff=prev&oldid=5944846
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 427 BGB Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=427
Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.
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§ 25 StGB Täterschaft Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=25
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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§ 33 MuSchG Strafvorschriften Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=muschg&a=33
Wer eine in § 32 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 12 RettAssG Rettungsassistentengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RettAssG&a=12
Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
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§ 92a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__92a.html
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§ 25 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 4 2. SGBVIIÄndG Inkrafttreten Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2.+SGBVII%C3%84ndG&a=4
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 1 Nummer 1 und 6 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
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EinhBlutArmV Einhufer-Blutarmut-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Einhufer-Blutarmut-Verordnung&f=1
EinhBlutArmV Einhufer-Blutarmut-Verordnung