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Lebensmittelech291 Ergebnisse für: lebensmittelbuch
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Österreichisches Lebensmittelbuch: Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung
http://www.lebensmittelbuch.at/richtlinie-zur-definition-der-gentechnikfreien-produktion-von-lebensmitteln-und-deren-kennzeichnung/
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Zerkleinertes Fischfleisch: Fleisch: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
http://www.lebensmittellexikon.de/z0000150.php
Als zerkleinertes Fischfleisch wird Hack, Farce oder Mus 🛒 von entgräteten und enthäuteten Fischfilets bezeichnet. Die Fleischfaserstruktur von zerkleinertem Fischfleisch muss histologisch nachweisbar sein.
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Appetitsild: Fischprodukte: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde
http://www.lebensmittellexikon.de/a0000350.php
Appetitsild gehört zu der Produktgruppe Anchosen und wird aus Sprotten hergestellt, die mit Gewürzen gereift sind. Appetitsild ist also ein Fischerzeugnis aus Kräutersprotten. Die Kräutersprotten, auch Anchovis genannt, werden ausgenom
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Frankfurter / Wiener Würstel, bmnt.gv.at
http://www.bmlfuw.gv.at/land/lebensmittel/trad-lebensmittel/Fleisch/Fleischprodukte/frankfurter.html
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LFGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html
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Stremellachs: Fischprodukte: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde
http://www.lebensmittellexikon.de/s0000820.php
Als Stremellachs oder Stremellachsforelle werden heiß geräucherte Stücke oder Streifen vom Lachs bzw. von der Lachsforelle bezeichnet. Im Gegensatz zum Räucherlachs ist Stremellachs immer heißgeräuchert.
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Debreziner, bmnt.gv.at
http://www.lebensministerium.at/land/lebensmittel/trad-lebensmittel/Fleisch/Fleischprodukte/debreziner.html
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Bratleberwurst, bmnt.gv.at
http://www.lebensministerium.at/land/lebensmittel/trad-lebensmittel/Fleisch/Fleischprodukte/bratleberwurst.html
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Saumaise, bmnt.gv.at
http://www.lebensministerium.at/land/lebensmittel/trad-lebensmittel/Fleisch/Fleischprodukte/saumaise.html
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Kehlen: Fisch: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
https://www.lebensmittellexikon.de/k0000820.php
Der Begriff kehlen beschreibt eine bestimmte Art Fische auszunehmen. Beim Kehlen werden den Fischen von den Kiemen her die Eingeweide entfernt. Kiemen und Eingeweide müssen aber nicht vollständig entfernt sein, um einen Fisch als gekehlt im Hand