10,845 Ergebnisse für: amtlich

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchVG&a=4

    Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes geändert werden (kollektive

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=242

    Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=288

    (1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit

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    http://www.fuu-ak-wiso.de/index.php/ak_wiso/weiterbildungen_pflegefachkraefte/fachkraft_gerontopsychiatrie_staatlich_geprueft

    Die Weiterbildung "Gerontopsychiatrische Fachkraft" an der Ak-Wiso: Voraussetzungen, Kosten & Inhalte der Fortbildung. Die Weiterbildung im Detail.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbSchG&a=7

    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=104a

    Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=NotSanG&a=28

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin" oder „Notfallsanitäter" oder 2. entgegen § 30 Absatz 2 die Berufsbezeichnung

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    http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32482.htm

    (1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. (2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BevStatG&a=7

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bevölkerungsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1290)

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=41

    Das berichterstattende Mitglied kann bereits vor der Entscheidung der Kammer, ob ein Normenkontrollantrag unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§§ 81a, 93b BVerfGG), Stellungnahmen der



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