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§ 2 VgV Vergabe von Bauaufträgen Vergabeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VgV&a=2
Für die Vergabe von Bauaufträgen sind Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 anzuwenden. Im Übrigen ist Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2016
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Artikel 7 AktRNG 2016 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes Aktienrechtsnovelle 2016
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2565&a=7
In § 4 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 108"
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§ 6 ESchG Klonen Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=6
(1) Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 2 BrStV Feststellung der Alkoholmenge Branntweinsteuerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BrStV&a=2
Die Feststellung der Alkoholmenge sowie die Ermittlung des Alkoholgehalts erfolgt nach Maßgabe der Alkoholverordnung vom 28. November 1979 (BGBl. I S. 2001).
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§ 447 ZPO Vernehmung der beweispflichtigen Partei auf Antrag Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=447
Das Gericht kann über eine streitige Tatsache auch die beweispflichtige Partei vernehmen, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist.
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§ 144 BGB Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=144
(1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird. (2) Die Bestätigung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form.
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KultgSchG Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
http://www.buzer.de/gesetz/2594/index.htm
KultgSchG Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
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§ 2 RBSFV 2019 Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RBSFV+2019&a=2
Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro gültig ab Regel- bedarfs- stufe 1 Regel- bedarfs- stufe 2 Regel- bedarfs- stufe 3 Regel- bedarfs- stufe 4 Regel- bedarfs- stufe 5 Regel- bedarfs- stufe 6 1. Januar 2019 424 382 339 322 302 245
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§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=168
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.