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Artikel 5 KorrBekG Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung Gesetz zur Bekämpfung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=5
Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327) wird wie folgt geändert 1. § 1 wird aufgehoben. 2. § 3 wird wie folgt gefasst „§ 3 Auslandstaten Das deutsche
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§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=142
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des
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§ 196 BGB Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=196
Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche
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§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=106
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder
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Artikel 11 GKV-VSG Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1211&a=11
In Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2462) geändert worden ist, wird in Satz 2
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§ 1 MFKRegV Register für Musterfeststellungsklagen Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MFKRegV&a=1
(1) Das Bundesamt für Justiz richtet ein Klageregister ein, in dem es Musterfeststellungsklagen öffentlich bekannt macht und anschließend hierzu Anmeldungen zur Eintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen von Verbrauchern
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Artikel 45 EV Inkrafttreten des Vertrags Einigungsvertrag
http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32525.htm
(1) Dieser Vertrag einschließlich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis III tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, daß
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Artikel 16 ScheckG Scheckgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=scheckg&a=16
(1) Das Indossament muß auf den Scheck oder ein mit dem Scheck verbundenes Blatt (Anhang) gesetzt werden. Es muß von dem Indossanten unterschrieben werden. (2) Das Indossament braucht den Indossatar nicht zu bezeichnen und kann selbst in der
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Artikel 8 StGBuaÄndG Änderung des Therapieunterbringungsgesetzes Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+2425&a=8
§ 2 des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305) wird wie folgt geändert 1. Der Wortlaut wird Absatz 1. 2. Folgender Absatz 2 wird angefügt „(2) Einrichtungen im Sinne des § 66c Absatz 1 des
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Artikel 11 BwAttraktStG Änderung des Schutzbereichgesetzes Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+706&a=11
§ 9 Absatz 3 Satz 1 des Schutzbereichgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)