427 Ergebnisse für: 12.02.2009
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Architektur: Grünes Licht für Neubauten an Le Corbusiers Kirche ++ Nachlass: Frankfurt hat Mangelsdorff - WELT
https://www.welt.de/welt_print/article3190575/Architektur-Gruenes-Licht-fuer-Neubauten-an-Le-Corbusiers-Kirche-Nachlass-Frankfurt-hat-Mangelsdorff.html
Architektur: Grünes Licht für Neubauten an Le Corbusiers Kirche ++ Nachlass: Frankfurt hat Mangelsdorff
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OFDb - Traue niemals Deinem besten Freund (2009)
https://ssl.ofdb.de/film/165572,
Von Alex Merkin. Mit Mike Vogel, Brittany Murphy, Danny Pino, Brad Greenquist, Arie Verveen und Natalie Smyka.
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Rennofen
https://web.archive.org/web/20090212104332/http://www.neuenrade.de/city_info/anzeige/redaktionssystem/main/show.cfm?region_id=51
Keine Beschreibung vorhanden.
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Literaturdatenbank für Niedersachsen
http://www.literatur-niedersachsen.de/autoren/detailansicht/joachim-gruenhagen.html
Auf den Spuren von Poesie und Literatur in Niedersachsen. Von Norderney bis zum Harz, von Eulenspiegel bis zu den Autorinnen und Autoren der Gegenwart.
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Database Diving, Datenbank Wasserspringen
http://www.iat.uni-leipzig.de/datenbanken/dbdiving/daten.php?id_sportler=103884
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10 BBG Ernennung Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=10
(1) Einer Ernennung bedarf es zur 1. Begründung des Beamtenverhältnisses, 2. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art, 3. Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung oder 4.
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§ 3 BRHG Mitglieder des Bundesrechnungshofes Bundesrechnungshofgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=brhg&a=3
(1) Mitglieder des Bundesrechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident, die Leiter der Prüfungsabteilungen und die Prüfungsgebietsleiter. (2) Der Präsident und der Vizepräsident werden zu Beamten auf Zeit ernannt. Die
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Rechtsprechung zu § 45k TKG - dejure.org
http://dejure.org/dienste/lex/TKG/45k/1.html
Rechtsprechung zu § 45k TKG - 32 Entscheidungen
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§ 60 BBG Grundpflichten Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=60
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes
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Leitlinien
http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien.html
DGZMK - Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Die wissenschaftliche Gesellschaft für Zahnheilkunde in Deutschland, integrierende Dachorganisation zahlreicher Fachgesellschafte, Arbeitkreise und Arbeitsgemeinschaften.