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§ 4a LuftVO Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=4a
Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung
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AK-ZPO § 435 RN 1
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/435-1.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG+1986&a=12
(1) Jedem Senat wird ein Beamter mit der Befähigung zum Richteramt als Präsidialrat zugeteilt. (2) Der Präsidialrat unterstützt insbesondere den Vorsitzenden des Senats bei der Erledigung der Senatsgeschäfte. (3) Er ist in
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§§ 9, 10 KrGlasKennzG Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=9,10
§§ 9, 10 KrGlasKennzG Kristallglaskennzeichnungsgesetz
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POG: Gesetz über die Organisation der Bayerischen Polizei (Polizeiorganisationsgesetz – POG) Vom 10. August 1976 (BayRS II S. 263) BayRS 2012-2-1-I (Art. 1–15) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPOG
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 8 StGBuaÄndG Änderung des Therapieunterbringungsgesetzes Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+2425&a=8
§ 2 des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305) wird wie folgt geändert 1. Der Wortlaut wird Absatz 1. 2. Folgender Absatz 2 wird angefügt „(2) Einrichtungen im Sinne des § 66c Absatz 1 des
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§ 2 ESchG Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=2
(1) Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluß seiner Einnistung in der Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet,
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§ 73 AwSV Inkrafttreten; Außerkrafttreten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AwSV&a=73
Die §§ 57 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. August 2017 in Kraft. Zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt tritt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
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§ 937 BGB Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=937
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass
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Artikel 18 EGAUG Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Gesetz zur
//www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+898&a=18
Artikel 4 Absatz 16 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 sowie Absatz 17 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) werden aufgehoben.