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§ 389 BGB Wirkung der Aufrechnung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=389
Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
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§ 23 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=23
Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25).
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Suche Titel: '612-15-'
http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=612-15-
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§ 400 BGB Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=400
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
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§ 2 BUrlG Geltungsbereich Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=2
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen
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§ 154 BGB Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=154
(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die
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Artikel 1 BauFordSiGÄndG Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2436&a=1
§ 1 des Bauforderungssicherungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 213-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2022) geändert worden
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§ 4 ESchG Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=4
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung
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§ 1006 BGB Eigentumsvermutung für Besitzer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1006
(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen
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Artikel 1 EGDMailG De-Mail-Gesetz Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGDMailG&a=1
(gesamter Text siehe De-Mail-Gesetz)