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Tuning: Wenn der „böse Blick“ zur Auto-Stillegung führt
http://www.handelsblatt.com/auto/test-technik/tuning-wenn-der-boese-blick-zur-auto-stillegung-fuehrt/3577118.html
Tiefergelegt und dicke Reifen: mancher Autobesitzer päppelt sein Fahrzeug kräftig auf. Doch dafür gelten strenge Regeln. Wer sich nicht daran hält, riskiert die Betriebserlaubnis und hohe Strafen. Was geht, verrät der Blick in die Montageanleitung.
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Artikel 63 FGG-RG Änderung des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung FGG-Reformgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2586&a=63
Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 404-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 § 31 des Gesetzes vom 12. September 1990 (BGBl. I S.
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§ 257 StGB Begünstigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=257
(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als
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§ 22 BStatG Strafvorschrift Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=22
Wer entgegen § 21 Einzelangaben aus Bundesstatistiken oder solche Einzelangaben mit anderen Angaben zusammenführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 15 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZVG&a=15
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks wird von dem Vollstreckungsgericht auf Antrag angeordnet.
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§ 61 SGG Sozialgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=61
(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des
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§ 1 BRHG Stellung Bundesrechnungshofgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=brhg&a=1
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den
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Teil 2 MgVG Besonderes Verhandlungsgremium Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer
http://www.buzer.de/gesetz/7551/b25471.htm
Teil 2 MgVG Besonderes Verhandlungsgremium Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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§ 134 BGB Gesetzliches Verbot Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=134
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.