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Gesetz über den Wertpapierhandel - Aktuelle Gesamtausgabe
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/WpHG
Gesetz über den Wertpapierhandel - Aktuelle Gesamtausgabe — kostenfreier Inhalt von juris Das Rechtsportal. Jetzt mehr erfahren!
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,
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Fassung § 1 KWG a.F. bis 22.07.2013 (geändert durch Artikel 18 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG+22.07.2013&a=1
Text § 1 KWG a.F. Kreditwesengesetz in der Fassung vom 22.07.2013 (geändert durch Artikel 18 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981)
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TUM - Heinz Maier-Leibnitz-Medaille
https://portal.mytum.de/tum/honoratioren/HML/index_html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Theses directed
http://xputers.informatik.uni-kl.de/staff/hartenstein/HartensteinTheses.html
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Konrad Zuses Plankalkül – Genese und moderne Implementierung
https://web.archive.org/web/20120423011103/http://www.zib.de/zuse/Inhalt/Programme/Plankalkuel/Genese/Genese/Genese.htm
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TUM - Heinz Maier-Leibnitz-Medaille
http://portal.mytum.de/tum/honoratioren/HML/index_html
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder