10,845 Ergebnisse für: amtlich
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§ 1 InsoGUmlV 2011 Umlagesatz Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsoGUmlV+2011&a=1
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2011 beträgt 0,0 Prozent.
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§ 1 InsoGUmlV 2010 Umlagesatz Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsoGUmlV+2010&a=1
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2010 beträgt 0,41 Prozent.
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Artikel 25 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
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Allgemeine Statuten und Verwal - Titel - Digitale Sammlungen - Digitale Sammlungen
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-33744
Digitale Sammlungen. Allgemeine Statuten und Verwaltungs-Verordnungen der Internationalen Arbeiterassoziation / International Working Men's Association <1864 - 1876>. Leipzig : Verl. der Expedition des "Volksstaat", [1871]
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§ 3 BtBG Betreuungsbehördengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BtBG&a=3
(1) Örtlich zuständig ist diejenige Behörde, in deren Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Betroffene im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist ein solcher nicht
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§ 6a GebrMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gebrmg/__6a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 5. DDROpfRehaVG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes Fünftes Gesetz zur
//www.buzer.de/s1.htm?g=2014+I+2408&a=1
§ 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt
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Artikel 2 BMinGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1322&a=2
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (BGBl. I S. 1538), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie
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§ 11 ASiG Arbeitsschutzausschuß Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=11
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind
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Fassung § 47 BörsG a.F. bis 01.06.2012 (geändert durch Artikel 7 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=b%C3%B6rsg+30.05.2012&a=47
Text § 47 BörsG a.F. in der Fassung vom 01.06.2012 (geändert durch Artikel 7 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481)