10,845 Ergebnisse für: amtlich
-
§ 7 SigV Sperrung von qualifizierten Zertifikaten Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=7
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat den nach § 8 des Signaturgesetzes zur Sperrung Berechtigten eine Rufnummer bekannt zu geben, unter der diese unverzüglich eine Sperrung der qualifizierten Zertifikate veranlassen können. (2) Der
-
§ 6 SigV Ausgestaltung der Unterrichtung Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=6
Die Unterrichtung des Antragstellers nach § 6 Abs. 1 des Signaturgesetzes hat in allgemein verständlicher Sprache zu erfolgen und sich mindestens auf Folgendes zu erstrecken 1. die Aufbewahrung und Anwendung der sicheren
-
Artikel 6 BwAttraktStG Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+706&a=6
§ 18 Absatz 2 Satz 2 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, wird
-
Artikel 3 UntStRÄndG Änderung des Bundesreisekostengesetzes Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+285&a=3
§ 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundesreisekostengesetzes vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 51 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst „Die Höhe des
-
§ 1 EMVG Anwendungsbereich Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EMVG&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. (2) Die Rechtsvorschriften der Europäischen
-
§ 5 AnlV Kongruenz Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=5
Das Sicherungsvermögen ist nach Maßgabe der Kongruenzregeln in der Anlage zu dieser Verordnung in Vermögenswerten anzulegen, die auf dieselbe Währung lauten, in der die Versicherungen erfüllt werden müssen. Dabei gelten 1.
-
§ 257 BGB Befreiungsanspruch Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=257
Wer berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, kann, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht, Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Ist die Verbindlichkeit noch nicht
-
§ 185 BGB Verfügung eines Nichtberechtigten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=185
(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt. (2) Die Verfügung wird wirksam, wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende
-
Artikel 8 KorrBekG Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit Gesetz zur Bekämpfung der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2025&a=8
§ 23 Absatz 1 Nummer 6 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 261 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist wird wie folgt gefasst
-
§ 614 BGB Fälligkeit der Vergütung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=614
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.