427 Ergebnisse für: 12.02.2009
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§ 9 BBG Auswahlkriterien Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=9
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische
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§ 51 BBG Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=51
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht
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Database Diving, Datenbank Wasserspringen
http://www.iat.uni-leipzig.de/datenbanken/dbdiving/daten.php?id_sportler=59196
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8f WSG Auslandsverwendungszuschlag Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8f
Werden Soldaten im Rahmen von humanitären und unterstützenden Maßnahmen im Ausland unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes verwendet, erhalten sie einen Auslandsverwendungszuschlag unter den gleichen
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Thomas Bernhard: Meine Preise. Eine Bilanz - Perlentaucher
https://www.perlentaucher.de/buch/31264.html
Nach Thomas Bernhard kann die Kunst der Übertreibung auch die Form der Untertreibung annehmen. Im Sinne einer solchen Untertreibung muss die Publikation von "Meine...
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4. Teil: Joachim Wolschke-Bulmahn - Der Garten-Geschichtler – HAZ – Hannoversche Allgemeine
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Der-Garten-Geschichtler
Die Kanadische Felsenbirne begleitet ihn durchs Jahr. Auch Eichen, Ahorn und Birken hat Joachim Wolschke-Bulmahn von seinem Schreibtisch aus im Blick. Ab und zu beobachtet der Professor für Landschaftsarchitektur sogar ein Eichhörnchen.
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Historische Entwicklung des Rechts des Betriebsübergangs
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsuebergang/betriebsuebergang/historische-entwicklung-des-rechts-des-betriebsu
Keine Beschreibung vorhanden.
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Historische Entwicklung des Rechts des Betriebsübergangs
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsuebergang/betriebsuebergang/historische-entwicklung-des-rechts-des-betriebsuebergangs.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 92 BBG Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=92
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen