189 Ergebnisse für: 201a
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§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=184
(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3) 1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, 2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen
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§ 232b StGB Zwangsarbeit Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232b
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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§ 232a StGB Zwangsprostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232a
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=184b
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11
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Digital Fotokurs: Rechtliche Fragen rund um die Fotografie
http://www.digitaler-fotokurs.de/Rechtliche_Fragen.html
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§ 185 StGB Beleidigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 205 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__205.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren 1. durch seine Vermittlung oder 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
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§ 1 NetzDG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=180
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren 1. durch seine Vermittlung oder 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit