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Berechnungsgrundlage228 Ergebnisse für: Berechnungsgrundlagen
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Parteien- und Parteiakademienförderung : Verfassungsdienst : Fachinhalte : Bundeskanzleramt Österreich
https://web.archive.org/web/20150316054621/http://www.bka.gv.at/site/4073/default.aspx
Infos zur Parteien- und Parteiakademienförderung
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KK-AltRückV - Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
https://www.gesetze-im-internet.de/kk-altr_ckv/BJNR139600011.html
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§ 157 SGB 7 - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__157.html
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§ 157 SGB 7 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__157.html
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§ 157 SGB VII Gefahrtarif - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/157.html
(1) 1 Der Unfallversicherungsträger setzt als autonomes Recht einen Gefahrtarif fest. 2 In dem Gefahrtarif sind zur Abstufung der Beiträge Gefahrklassen...
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§ 12a VAG Alterungsrückstellung; Direktgutschrift Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=12a
(1) Das Versicherungsunternehmen hat den Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung (Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung) jährlich Zinserträge, die auf
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VORIS § 1 NEUrlVO | Landesnorm Niedersachsen | - Anwendungsbereich | Niedersächsische Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO) in der Fassung vom 7. September 2004 | gültig ab: 01.10.2013
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=UrlV+ND+%C2%A7+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true
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Mühlenbau: Wasserräder und Windmühlen bewahren und erhalten - Werner Schnelle - Google Books
https://books.google.de/books?id=hOL-b_Ya02YC
Das Buch beschreibt die Technik des Mühlenbaus. Dabei werden insbesondere Windmühlen- und Wasserradtypen vorgestellt und erläutert. Es wird ausführlich auf die komplizierten Holzverbindungen für den Bau von Bock- und Holländerwindmühlen (einschließlich des…
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§ 12c VAG Ermächtigungsgrundlage Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=12c
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung 1. die versicherungsmathematischen Methoden zur Berechnung der Prämien