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Kreditwesengesetzes468 Ergebnisse für: Kreditwesengesetz
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Artikel 2 RiskAbschG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013%2BI%2B3090&a=2
Das Kreditwesengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert
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§ 18 KWG Kreditunterlagen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=18
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von
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§ 25c KWG Geschäftsleiter Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25c
(1) Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die
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§ 13 KWG Großkredite; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute, Institutsgruppen,
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 32 KWG Erlaubnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/32.html
(1) 1 Wer im Inland gewerbsmäÃig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben...
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§ 25c KWG Geschäftsleiter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/25c.html
(1) 1 Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben...
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§ 24a KWG Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/24a.html
(1) 1 Ein CRR-Kreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen, das die Absicht hat, in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums 1. eine...
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§ 18 KWG Kreditunterlagen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/KWG/18.html
1 Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr....
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§ 25b KWG Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25b
(1) Ein Institut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen