Meintest du:
Unterrichtsstunde1,087 Ergebnisse für: Unterrichtsstunden
-
VORIS Nds. ArbZVO-Schule | Landesnorm Niedersachsen | Gesamtausgabe | Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) vom 14. Mai 2012 | gültig ab: 01.08.2012
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrArbZV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Abrechnung der Kurse
http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/Abrechnung/abrechnung-node.html;jsessionid=70FC47EA0A0
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Abrechnung der Kurse
http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/Abrechnung/abrechnung-node.html;jsessionid=70FC47EA0A0B9CDF0FD4F9586D012C33.2_cid359
Keine Beschreibung vorhanden.
-
VORIS Nds. ArbZVO-Schule | Landesnorm Niedersachsen | Gesamtausgabe | Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) vom 14. Mai 2012 | gültig ab: 01.08.2012
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrArbZV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 227 BGB Notwehr Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=227
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
-
Projekte und Präsentationen an der Berufsschule 4 Nürnberg
http://www.kubiss.de/bildung/projekte/schb_netz/b4_projekte/lehrer/projekte/projekte.htm
Projekte und Präsentationen an der Berufsschule 4 Nürnberg
-
Integration und Intergrationsförderung in der Einwanderungsgesellschaft. - Teil 5
http://www.fes.de/fulltext/asfo/00713a05.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 32 StGB Notwehr Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=32
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
-
Bildungsportal Nordrhein-Westfalen - Berufsbildung - Informationen zu Bildungsgängen
https://web.archive.org/web/20150402161447/http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/fachschule/bestimmungen
Informationen zu BildungsgängenFachschuleAllgemeine und weiterführende Bestimmungen
-
Suche
http://www.lehrer-online.de/trinitaetstheologie-mupad.php
Suchen Sie gezielt nach Inhalten für Ihre Unterrichtsvorbereitungen. Lehrer-Online bietet über 20.000 qualitätsgesicherte Unterrichtsmaterialien an.