1,692 Ergebnisse für: beamtinnen
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§ 126 BBG Verwaltungsrechtsweg Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=126
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der
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§ 54 BBG Einstweiliger Ruhestand Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=54
(1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit
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Klemmende Knarre - taz.de
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2006/03/03/a0018
Ärger um neue Dienstpistole der NRW Polizei: BeamtInnen haben Probleme mit der Walther P99
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§ 60 BBG Grundpflichten Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=60
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes
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VBB - Verband der Beamten der Bundeswehr
https://www.vbb.dbb.de/
Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) vertritt die Interessen der in der Bundeswehr tätigen Beamtinnen und Beamten.
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VBB - Verband der Beamten der Bundeswehr
http://www.vbb.dbb.de/
Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) vertritt die Interessen der in der Bundeswehr tätigen Beamtinnen und Beamten.
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VBB - Verband der Beamten der Bundeswehr
http://www.vbb.dbb.de/pdf/bericht_strukturkommission.pdf
Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) vertritt die Interessen der in der Bundeswehr tätigen Beamtinnen und Beamten.
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Transparenzportal Bremen - Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) vom 17. September 2013
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.90954.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_if
Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) vom 17. September 2013. Feuerwehrlaufbahnverordnung
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DGB Bayern | Ab 1. August 2013 gilt für Beamte wieder die 40-Stunden-Woche
http://bayern.dgb.de/themen/++co++df8f6110-bbb6-11e2-be4f-00188b4dc422
Die Proteste des DGB Bayern und seiner Gewerkschaften waren erfolgreich, nun ernten die Beschäftigten bald die Früchte: Ab 1. August 2013 gilt in Bayern auch für die Beamtinnen und Beamten wieder die 40-Stunden-Woche. Damit ist die seit Jahren bestehende…
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§ 48 BeamtStG Pflicht zum Schadensersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/48.html
1 Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie...