60 Ergebnisse für: einheitswerts
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§ 16 WEG Nutzungen, Lasten und Kosten Wohnungseigentumsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WEG&a=16
(1) Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Nutzungen des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen
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Nettetal: Umstrittene Grundsteuer
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/nettetal/umstrittene-grundsteuer-aid-1.2654786
Experten streiten darüber, ob die Berechnung des Einheitswertes geändert werden muss. Steuerberater empfehlen Mandanten, vor dem Jahresende Widerspruch für
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Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, Österreich
https://www.50plus.at/finanz/erbsteu.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen | Steuern | Haufe
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/erweiterte-gewerbesteuerliche-kuerzung-bei-grundstuecksunternehmen_164_233362.html
Die OFD NRW stellt mit Verfügung vom 2.1.2014 dar, welche Beteiligungsaktivitäten einer grundstücksverwaltenden Gesellschaft der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegenstehen. Hinsichtlich der Beteiligung an einer…
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Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=231&bes_id=11885&aufgehoben=N&menu=1&sg=
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
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§ 10 ZVG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZVG/10.html
(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch...
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BewG - Bewertungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/BJNR010350934.html#BJNR010350934BJNG004200140
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 30 AO Steuergeheimnis Abgabenordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?a=30&g=ao
(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er 1. personenbezogene Daten eines anderen, die ihm a) in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem
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§§ 1 bis 14 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZVG&a=1-14
§§ 1 bis 14 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
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Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung)
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/20/Seite.200060.html
Keine Beschreibung vorhanden.