80 Ergebnisse für: gleichsteht
-
§§ 20 bis 26 AlkStG Alkoholsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AlkStG&a=20-26
§§ 20 bis 26 AlkStG Alkoholsteuergesetz
-
Pressemitteilung Nr. 10/06 vom 20.1.2006
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2006&Sort=3&nr=35016&pos=4&anz=15
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
Fassung § 15a WpHG a.F. bis 02.07.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG+02.07.2016&a=15a
Text § 15a WpHG a.F. Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung vom 02.07.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514)
-
Regierung der Elfenbeinküste: Über Frauenrechte gestürzt - taz.de
http://www.taz.de/Regierung-der-Elfenbeinkueste/!105624/
Die Nachkriegskoalition von Präsident Ouattara entzweit sich über einer Ehegesetzreform. Die Gleichstellung von Mann und Frau geht vielen Politikern zu weit.
-
§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden
-
Der CMR Frachtbrief (Vorlage, Muster, Formular) | IMPARGO
https://impargo.de/blog/cmr-frachtbrief/
Finden Sie heraus was der CMR Frachtbrief ist und nutzen Sie unsere kostenlosen Vorlagen (Muster, Formular) in PDF und Excel Format.
-
§ 370 AO Steuerhinterziehung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AO/370.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche...
-
§ 18 KaffeeStG Versandhandel Kaffeesteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8883/a162362.htm
(1) Versandhandel betreibt, wer Kaffee aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen im Steuergebiet liefert und den Versand der Ware an den Erwerber selbst durchführt oder durch andere
-
§ 370 AO Steuerhinterziehung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AO/370.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche...